Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Leistungen des Leaders Circle erfolgen im Rahmen von Mitgliedsvereinbarungen, die im folgenden geregelt werden.

Mitgliedschaftsleistungen:

Mitgliedschaft

Das Mitgliedsjahr des Leaders Circle beginnt jeweils am 1. September und endet am 30. August des Folgejahres.

Mitglieder

Juristische Personen / Unternehmen können nicht Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist stets an die konkrete Person gebunden und nicht übertragbar. Ordentliches Mitglied können nur Personen werden, die im Einverständnis und Auftrag der bestehenden Mitglieder zu einem persönlichen Aufnahmegespräch geladen wurden. Ein Aufnahmeanspruch besteht jedoch nicht. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss und dem gleichzeitigen Beitritt in einen bestehenden oder neu formierten Circle.

Teilnehmerbeitrag

Der vorgeschriebene Teilnehmerbeitrag ist jährlich im Voraus und spätestens einen Monat vor dem 1. Circle-Abend zu entrichten. Erfolgt die Anmeldung erst im zweiten Mitgliedshalbjahr, verringert sich der Teilnehmerbeitrag anteilsmäßig, die Mitgliedschaft kann in diesem Fall jedoch erstmals mit Ende des darauffolgenden Mitgliedsjahres gekündigt werden. (s. auch Punkt "Kündigung") Die Leaders Circle OG behält sich vor, ein Mitglied von der Teilnahme an den regelmäßigen Circle-Treffen auszuschließen bzw. in der Folge zu kündigen, wenn der Jahresbeitrag auch nach Mahnung nicht fristgerecht bezahlt wurde.

Mitgliedsformen

Im Circle existiert neben der Form des „ordentlichen Mitglieds“ auch die Form des „karenzierten Mitglieds“. Das Angebot eines Karenzjahres mit reduziertem Jahresbeitrag bedingt der Zustimmung aller Mitglieder dieser Gruppe und darf den Fortbestand der Gruppe nicht gefährden. Ein Karenzjahr kann frühestens nach 2 Jahren Mitgliedschaft und nur einmal in 5 Jahren in Anspruch genommen werden. Rechtsanspruch auf Karenzierung besteht nicht.

Beeinträchtigung des Clubbetriebs

Muss ein Circle-Abend aufgrund von Erkrankung der beiden Circle-Begleiter der Leaders Circle OG abgesagt werden, ist vom Leaders Circle Team innerhalb von 2 Wochen ein Ersatztermin zu benennen. Sind die Clubräume infolge höherer Gewalt (z.B. Wasser- oder Sturmschäden etc.) nicht bespielbar, dann wird die Veranstaltung entweder unter Nennung eines Ersatztermins verlegt oder ein anderer angemessenen Veranstaltungsort ausgewählt. Ist beides nicht möglich, ist der Mitgliedsbeitrag anteilig zurückzuerstatten.

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann durch das Mitglied ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst werden (somit jeweils bis 31. Mai). Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.

Aus wichtigen Gründen - wie wiederholten Verstößen gegen den Verhaltens- und Ehrencodex oder Nichteinhaltung der verbindlichen Vereinbarungen des Circle, können die Mitglieder einer Gruppe ein Mitglied von der Mitgliedschaft mit Mehrheitsbeschluss ausschließen. Bei besonders schweren Verfehlungen obliegt es der Leaders-Circle OG, eine Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Haftung

Die Mitglieder verpflichten sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Fahrlässig verursachte Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers instandgesetzt.

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